Es ist 2:37 Uhr. Das Handy vibriert auf dem Nachttisch, fast zeitgleich piept der Funkmeldeempfänger. „Wohnungsbrand, Musterstraße 12“. Der Adrenalinschub ist sofort da – aber vielen ist in diesem Moment nicht bewusst: Mit jeder Alarmierung werden auch sensible Daten übertragen. Ort, Art des Einsatzes, manchmal sogar Namen oder Gesundheitsinformationen. Und genau hier lauert eine Gefahr, die wir im Feuerwehralltag gern verdrängen: der Datenschutz.
Warum betrifft uns das überhaupt?
Datenschutz klingt für viele Kameradinnen und Kameraden erstmal nach überflüssiger Bürokratie und Aktenordnern, welche die Brand- und Hilfeleistung einfach nur behindert. Doch die Realität sieht anders aus:
- Wir arbeiten mit persönlichen Informationen. Jede Alarmierung enthält Daten, die Rückschlüsse auf die betroffenen Personen zulassen – sei es ein Patient im Rettungsdienst, ein Eigentümer bei einem Brand oder uns selbst, als alarmierte Einsatzkraft.
- Wir tragen Verantwortung. Ob ehren- oder hauptamtlich: Wer unangemessen mit Daten von Personen umgeht, kann dafür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
- Wir stehen im öffentlichen Fokus. Gelangen vertrauliche Einsatzdaten ins Internet, schadet das nicht nur den Betroffenen, sondern auch dem Vertrauen in die Feuerwehr, dem der Hilfs- und Sicherheitskräfte und nicht zuletzt dem staatlichen Handeln insgesamt.
Kurz gesagt: Datenschutz ist kein „Nice-to-have“, sondern Teil unserer professionellen Arbeit.
Technik: Vom Pieper bis zur App
Vor nicht allzu langer Zeit lief die Alarmierungskette fast ausschließlich über Sirenen oder Meldeempfänger (Pager). Heute ist die Welt vielseitiger, moderner und digitaler, was neben den sich bietenden neuen, arbeitserleichternden Möglichkeiten aber auch ein gewisses Gefahrenpotential bietet, welches es fortlaufend zu berücksichtigen gilt:
- Digitale Funkmeldeempfänger arbeiten nach dem POCSAG-Standard. Moderne Netze, wie das im Land Brandenburg können diese Alarmdaten bei der Übertragung verschlüsseln.
- Smartphone-Apps ergänzen vielerorts den klassischen Funkmelder – praktisch, um Einsatzkräfte unterwegs und schneller zu erreichen.
- Zusatzsysteme wie Alarmmonitore im Gerätehaus oder Schnittstellen zur Gebäudetechnik laufen häufig im Hintergrund.
Wo liegt nun eigentlich das Problem? Wo vertrauliche Daten unverschlüsselt übertragen oder verarbeitet werden, können sie von Unbefugten abgegriffen und missbraucht werden – einfache Funkscanner, kostenloser Software oder großzügiger Vergabe von Benutzerrechten sind Möglichkeiten, kriminellen Machenschaften Türen und Tore zu öffnen. Nicht zuletzt die Tatsache, dass bereits mehrfach Einsatzinformationen ins Internet gelangt sind muss uns wachwerden lassen und sensibilisieren. Wer möchte schon, dass die eigene private Adresse, die Ergebnisse seines letzten Arztbesuches oder Arbeitstorte und -zeiten frei im Internet verfügbar sind?
Organisation: Wer ist zuständig?
- Die Kommune bzw. der Aufgabenträger: trägt die Hauptverantwortung. Sie müssen ihre Alarm-Systeme prüfen, absichern, ggf. Verträge mit Dienstleistern abschließen, um so die Einhaltung des Datenschutzes sicherzustellen.
- Jede einzelne Einsatzkraft ist dafür verantwortlich, dass Daten nicht unzulässig weitergeben, keine Screenshots in WhatsApp-Gruppen, o.ä. gepostet und keine Einsatzinformationen in sozialen Medien geteilt werden.
Das Zusammenspiel beider Ebenen ist entscheidend für guten Datenschutz.
Rechtlicher Rahmen: DSGVO & Co.
Seit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, 2018) gelten klare Spielregeln:
- Datenminimierung: Nur das Nötigste ist an die ausschließlich erforderlichen Adressaten zu übermitteln.
- Speicherbegrenzung: Daten nicht länger aufbewahren als unbedingt erforderlich.
- Integrität & Vertraulichkeit: Daten müssen gegen unbefugten Zugriff geschützt sein.
Was heißt das für uns? Die Kommune bzw. der Aufgabenträger sind verantwortlich für ein sicheres Alarmierungssystem und auch jede Einsatzkraft muss zum sicheren Umgang mit Daten beitragen.
Hierauf zielen auch die vom Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK) gemeinsam mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und dem Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS) erarbeiteten Hinweise und Richtlinien zum Thema Datenschutz. Diese wurden mit Schreiben vom 29. April 2025 bekanntgegeben und gilt es zu beachten. Darin wird u. a. betont:
- Alarmierungen über das Internet sind nur als Ergänzung zulässig, nicht als alleiniger primärer Übertragungsweg, d.h. wenn Einsatzkräfte nicht mehr alarmiert werden, weil ausschließlich eine AlarmApp genutzt wird, trägt die Kommune eine Mitverantwortung!
- Daten müssen, grundsätzlich, verschlüsselt übertragen und gespeichert werden.
- Besonders sensible Angaben wie Patientendaten dürfen keinesfalls ungeschützt übermittelt werden.
- Für jede Feuerwehr gilt: ein angemessenes Schutzniveau ist Pflicht, Wirtschaftlichkeit oder technische „Bequemlichkeit“ sind keine Rechtfertigungsgründe.
Und die Folgen?
- Verstöße können Bußgelder oder erhebliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
- Auch strafrechtliche Konsequenzen sind möglich: Unbefugtes Weitergeben von Daten kann mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden.
- Im Extremfall kann ein Ehrenamtlicher dadurch sogar aus der Feuerwehr ausscheiden.
Negativbeispiele: Wenn’s schiefgeht
Fall A) Eine Freiwillige Feuerwehr in Brandenburg nutzt eine Alarm-App. Nach kurzer Zeit tauchen im Internet Screenshots auf – mit vollständigen Einsatzort, Uhrzeit und sogar Patientennamen. Die Quelle: ein Kamerad hatte von seinen Alarmen einige Screenshots (Bildschirmfotos) gemacht und in seinen SocialMedia-Kanälen geteilt.
Die Folge: ein Verfahren bei der Datenschutzaufsicht, Vertrauensverlust in der Gemeinde, peinliche Schlagzeilen in der Zeitung – und jede Menge Ärger für die Betroffenen und den Kameraden selbst.
Fall B) Eine Freiwillige Feuerwehr in Brandenburg nutzt ausschließlich eine Alarm-App. Aufgrund eines flächendeckenden Stromausfalls ist das Mobilfunknetz ausgefallen, die Alarmierung zu einem Gebäudebrand erreicht nicht die Einsatzkräfte.
Die Folge: Die Alarmierung der Einsatzkräfte ist gescheitert. Gesundheits- und Lebensgefahr für Betroffene, ein erheblicher Vertrauensverlust in der Gemeinde, negative Schlagzeilen in den Medien, hohe Schadenersatzforderungen, womöglich eine Strafanzeige – und nicht unerhebliche Konsequenzen für die Entscheidungsträger sind die Folge.
Positivbeispiel: So geht’s richtig
Eine andere Feuerwehr setzt ebenfalls auf eine Alarm-App. Aber hier wurde der Datenschutzbeauftragte von Anfang an eingebunden.
- Alle Nachrichten werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt übertragen.
- In der App und auf dem Pager erscheinen für die Einsatzkräfte, die Einsatzart und Straße, keine Namen oder Patientendaten.
- Nur die Führungskräfte erhalten die vollständigen Einsatzinformationen zur Ersteinschätzung.
- Es wird regelmäßig und nach dem Zufallsprinzip die Alarmbereitschaft ohne die Alarm-App, also nur mit Funkmeldeempfänger geprüft.
- Die App löscht Meldungen nach Einsatzende automatisch.
- Jeder Kamerad musste eine kurze Datenschutz-Schulung durchlaufen, wurde zur Verschwiegenheit verpflichtet und regelmäßig zum Thema Informationssicherheit belehrt.
Ergebnis: Die Einsatzkräfte sind informiert, die Daten sind sicherer – und die Gemeinde kann guten Gewissens sagen: Wir arbeiten professionell und verantwortungsvoll.
Blick nach vorn
Datenschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Prozess. Technik entwickelt sich weiter, Sicherheitslücken werden entdeckt, Software ändert sich, neue Kameradinnen und Kameraden treten der Feuerwehr bei. Deshalb gilt:
- Systeme regelmäßig prüfen und aktualisieren,
- Kontakt zum Datenschutzbeauftragten halten,
- Erfahrungen mit Nachbarwehren austauschen,
- Datenschutzschulungen regelmäßig anbieten.
So bleibt die Feuerwehr nicht nur technisch-organisatorisch, sondern auch rechtlich auf der sicheren Seite.
Fazit
Datenschutz bei Alarmierungssystemen ist keine Schikane. Sie dient dem Schutz – für Betroffene, Einsatzkräfte und der Feuerwehr als Institution. Wer sensibel mit Alarmdaten umgeht, vermeidet nicht nur Strafen, sondern zeigt auch Professionalität gegenüber jenen, den man helfen möchte.
Denn am Ende gilt: Wir wollen schnell helfen – aber sicher und verantwortungsvoll.
- Ist die Verschlüsselung aktiv? Werden nur die nötigsten Daten gesendet?
- Sind Zugriffsrechte klar geregelt?
- Haben alle Kamerad:innen eine Datenschutz-Schulung erhalten?
- Wird regelmäßig und nach dem Zufallsprinzip die Alarmierung ohne Alarm-App geprüft?
Wenn Du alle Haken setzen kannst, bist Du auf einem guten Weg.

KI-Generiert
Das solltest Du vermeiden!
❌ empfangene Einsatzmeldungen mit Personenbezug in sozialen Medien, wie WhatsApp, Instagram, Facebook, etc. teilen
❌ Screenshots posten oder weiterleiten
❌ Patientendaten oder Namen über ungesicherte Apps übertragen
❌ Dich ausschließlich auf die AlarmApp als zuverlässigen Alarmweg verlassen.

